Update Coronavirus 20.01.2021: Das müssen Baumeister beachten

Corona-Kurzarbeit: Prozess bleibt vereinfacht

Mit der heutigen Pressekonferenz hat der Bundesrat weitere Anpassungen zur Kurzarbeit bekannt gegeben. Weil mit einer weiteren Zunahme von Unternehmen in Kurzarbeit zu rechnen ist, sollen mit der Fortführung des summarischen Verfahrens die Arbeitslosenkassen und die Unternehmen weiterhin entlastet werden. Deshalb hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 das summarische Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) nochmals bis am 31. März 2021 verlängert. Die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung treten ab 1. Januar 2021 in Kraft.