Coronavirus Update
Update Coronavirus 12. August 2020: Das müssen Baumeister beachten
Corona-Kurzarbeit: Prozess bleibt vereinfacht
Mit der heutigen Pressekonferenz hat der Bundesrat weitere Anpassungen zur Kurzarbeit bekannt gegeben. Grundsätzlich gelten ab dem 1. September 2020 wieder die normalen Regelungen zur Anmeldung von Kurzarbeit. Aufgrund der aussergewöhnlich hohen Anzahl von Voranmeldungen und Abrechnungen im August 2020 sollen die summarischen Verfahren zur Kurzarbeitsentschädigung jedoch über den 31. August 2020 hinaus weitergeführt werden.
Zu beachten ist, dass damit keine Änderung der Bewilligungsdauer für Kurzarbeit erfolgt. Bewilligungen, die am 1. September 2020 noch nicht drei Monate in Kraft sind, werden entsprechend auf drei Monate Dauer insgesamt gekürzt, und der Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung ist zu erneuern.
Messen und Gewerbeausstellungen wieder möglich
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind ab dem 1. Oktober 2020 wieder erlaubt. Es gelten strenge Schutzmassnahmen, und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen. Dabei müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Damit wird auch die Durchführung von Messen und Gewerbeausstellungen grundsätzlich wieder möglich.