Die “Branchenlösungen” stellen den Unternehmen ein branchenspezifisches Sicherheitssystem (Handbuch) und Checklisten zur Verfügung und bieten Schulungen und andere Dienstleistungen an. Branchenlösungen werden von den Sozialpartnern einer Branche getragen und in Zusammenarbeit mit Spezialisten der Arbeitssicherheit entwickelt.

Der SVBS hat die durch die EKAS zertifizierte Branchenlösung Nr. 66 zu

Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz für das Betonbohr- und Betonschneidegewerbe.

Der SVBS Sicherheitsfachmann erarbeitet zusammen mit den Mitgliedern, die unsere Branchenlösung anwenden, gemeinsam das Sicherheitskonzept und steht Ihnen beratend in allen Fragen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zur Seite.

Das Konzept der Branchenlösung ist im Leitsatz festgehalten:

S Sicherheit mit Strategie, System und verantwortungsbewusstes Sicherheitsmanagement

T Technische Schutzvorkehrungen und sichere Arbeitsmittel

O Organisation von sicheren Bedingungen am Arbeitsplatz sowie Vermeidung von Überforderungen

P Persönliche Schutzvorkehrungen – was jeder zum eigenen Wohlergehen beachten sollte

F Führungspersonen sind Vorbilder

Der Anschluss erfolgt durch die Registrierung als Mitglied sowie der Umsetzung der darin festgehaltenen Anforderungen inkl. der Durchführung der Erfolgskontrolle.

Am einfachsten ist die Umsetzung durch eine KOPAS (Kontaktperson für die Arbeitssicherheit). Die eintägige Ausbildung zur KOPAS wird vom SVBS angeboten und bei genügend Interessenten und Neueinsteigern aufgegleist. Des Weiteren werden alljährlich Refresher-Kurse (Safety-Day) organisiert. Es wird über Änderungen, Neuerungen informiert sowie über Aktuelles im Bereich des AS & GS mit praxisnahen Beispielen referiert.

Sie wünschen die Branchenlösung Nr. 66 zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb umgesetzt. Kontaktieren Sie uns via Kontaktformular oder telefonisch.

Dokumente als PDF herunterladen:

Kurzbeschreibung Branchenlösung Nr. 66

Begleitende Massnahmen zum Jugendarbeitsschutz AS & GS (Anhang 2)

Erlass am 01.03.2017 & in Kraft ab 01.04.2017

Am 01.03.2017 sind die begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes von der zuständigen Trägerschaft der beruflichen Grundbildung in Zusammenarbeit mit Spezialisten der Arbeitssicherheit erstellt und nach Zustimmung durch das Seco vom SBFI genehmigt worden.

Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115) verbietet generell gefährliche Arbeiten für Jugendliche. In Abweichung von Artikel 4 Absatz 1 ArGV 5 können Lernende ab 15 Jahren entsprechend ihrem Ausbildungsstand für die im Anhang 2 der Bildungsverordnung für Bauwerktrennerin / Bauwerktrenner EFZ aufgeführten gefährlichen Arbeiten herangezogen werden, sofern die begleitenden Massnahmen im Zusammenhang mit den Präventionsthemen vom Betrieb eingehalten werden.